Welche Altersbeschränkungen gibt es?
Die meisten Beiträge stehen rund um die Uhr zum Abruf bereit. Sendungen, die für Jugendliche unter 16 oder 18 Jahren nicht geeignet sind und eine entsprechende FSK-Einstufung erhalten haben, können ab 22:00 oder 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr abgerufen werden.
Mit der Altersfreigabe in Ihrem ARD-Konto können Sie einen Jugendschutz-Code festlegen und die Alterssperre aufheben. Zur Bestätigung Ihres Alters benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel. Sie finden die Altersfreigabe in den Einstellungen Ihres ARD-Kontos über das Symbol in der ARD Mediathek.
Bitte beachten Sie: Die Altersfreigabe lässt sich nur mit einem ARD-Konto durchführen. Eine Bestätigung Ihres Alters mit einem ZDF-Konto in der ARD Mediathek ist nicht möglich.
Um Kindern ein geschütztes Umfeld zu bieten, erscheint beim Verlassen von Kinderinhalten eine Warntafel. Mit dieser Maßnahme möchten wir eine klare und sichtbare Grenze zu den Inhalten schaffen, die sich in erster Linie an Erwachsene und Jugendliche richten.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Kinder- und Jugendmedienschutz in den Programmangeboten der ARD.