Welche Regeln gelten für den Anzeigenamen im ARD-Konto?
Das ARD-Konto eröffnet den Zugang zu öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten und ihren Zusatzfunktionen. Deshalb müssen wir schon auf Ebene des Anzeigennamen darauf achten, dass der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfüllt werden kann und den Meinungsaustausch und Diskurs nach demokratischen Maßstäben gefördert wird. Wir behalten uns das Recht vor, Anzeigenamen, die gegen die folgenden Regeln verstoßen, zu entfernen oder nicht freizugeben.
Das ARD-Konto von Nutzerinnen und Nutzer, die wiederholt oder in besonderem Maße bei der Auswahl des Anzeigennamens gegen die folgenden Regeln verstoßen, wird gesperrt und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt.
Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist für die von ihr oder ihm angelegten Anzeigename selbst verantwortlich.
Nicht erlaubt sind Anzeigennamen mit folgendem Inhalt:
- Beleidigungen, Entwürdigungen und Diskriminierungen von Personen oder Personengruppen, insbesondere aufgrund ihrer Religion, ethnischen Herkunft, Nationalität, körperlichen Verfassung, sexuellen Identität, ihres Alters oder Geschlechts (§ 185 Beleidigungen, § 192a verhetzende Beleidigung)
- Drohungen oder Aufforderungen zu Hass und Gewalt gegen Institutionen, Unternehmen oder Personen(-gruppen) (§ 130 Volksverhetzung)
- Sexismus, Pornografie und Obszönitäten
- Jugendgefährdende Inhalte
- Verletzungen von Rechten Dritter (§ 201a Persönlichkeitsrecht, § 188 Person politischen Lebens)
- Aufrufe zu Kampagnen, Kundgebungen oder Spenden
- Wahl- und Parteienwerbung aller Art
- Veröffentlichung privater Daten (Anschriften, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern etc.)
- Missbrauch des Anzeigenamens als Werbefläche für Webseiten, Dienste oder Interessengruppen (Spamming)
- Identitätstäuschung, darunter fällt zum Beispiel das Verwenden von Amts- oder Dienstbezeichnungen, die Nachahmung einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder wenn ein Mitglied sich als ARD-Mitarbeiterin oder -Mitarbeiter oder als Gastgeberin oder Gastgeber ausgibt oder unter einem anderen Namen auftritt.
- Namen, die fälschlicherweise eine Verbindung zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten suggerieren (z. B. „Tagesschau Moderator“, „KiKA Admin“, „Intendant“)