Wie kann ich mein Alter bestätigen und gesperrte Inhalte abspielen?
Die meisten Beiträge stehen rund um die Uhr zum Abruf bereit. Inhalte mit einer FSK-Einstufung ab 16 oder 18 Jahren können erst nach 22 Uhr bzw. 23 Uhr abgerufen werden. Bis dahin wird beim Aufruf dieser Inhalte eine Warntafel eingeblendet und der Abruf gesperrt. Mit einem persönlichen ARD-Konto können Sie Ihr Alter bestätigen und gesperrte Inhalte jederzeit freischalten.
Alterssperre aufheben
Mit der Altersbestätigung in Ihrem ARD-Konto können Sie gesperrte Inhalte jederzeit über die Eingabe Ihres vierstelligen Jugendschutz-Codes freischalten.
Ob mit dem Browser im Smartphone, am Laptop oder PC: Sie müssen das Alter für Ihr ARD-Konto nur einmal bestätigen. Überall, wo Sie sich dann mit Ihrem ARD-Konto anmelden, können Sie Ihren Jugendschutz-Code verwenden.
Voraussetzung für die Altersbestätigung:
Ein ARD-Konto: Sie haben noch keinen Login? Einfach hier klicken und ein ARD-Konto erstellen. Mit einem ZDF-Konto können Sie die Altersfreigabe aus Datenschutzgründen nicht nutzen.
Einen gültigen Ausweis: Deutsche Personalausweise, europäische Reisepässe oder Aufenthaltstitel können verwendet werden. Ungültige oder abgelaufene Dokumente oder Pässe aus außereuropäischen Ländern können nicht verwendet werden.
Sobald Sie mit Ihrem ARD-Konto angemeldet sind, können Sie die Altersbestätigung über die Einstellungen des Kontos aufrufen oder die Warntafel eines gesperrten Beitrags auswählen. Hier geht es direkt zu den Einstellungen Ihres ARD-Kontos.
Eine Besonderheit: Wurde das Alter mit 16 Jahren bestätigt, muss die Altersfreigabe gelöscht und erneut durchgeführt werden, sobald die Volljährigkeit erreicht ist. Sonst gilt die Altersbestätigung weiterhin nur für Inhalte mit FSK-Einstufung ab 16.
Lösungen bei Problemen
Datenschutz der Ausweisdaten
Persönliche Daten werden nach der Eingabe in unserem System verschlüsselt und anonymisiert. Die Ausweisdaten werden bei uns nicht gespeichert und eine personenbezogene Zuordnung der Daten ist nicht möglich. Die Altersfreigabe ist immer freiwillig und ist derzeit die einzige Möglichkeit, Ihnen gesperrte Inhalte jederzeit anbieten zu können.
ARD Online hält keine personenbezogenen Datensätze über die Bewohner Deutschlands oder eines anderen Landes vor. Um das Alter unserer Nutzer:innen verifizieren zu können, nutzen wir die Algorithmen (Berechnungsvorlagen), die für jedes Ausweisdokument offenliegen. Diese Berechnung macht es möglich, das Alter verlässlich zu bestimmen und zu bestätigen, ohne Daten über die Person zu besitzen oder vorzuhalten. Alle Informationen zum Datenschutz in der ARD-Mediathek finden Sie hier: https://www.ardmediathek.de/datenschutz/.
Hintergründe & Jugendschutz
So wie die Ausstrahlung von Sendungen im Programm für Erwachsene erst am späten Abend stattfindet, bleiben auch die Inhalte der ARD Mediathek und ARD Audiothek den Jugendschutzvorgaben nach bis 22 Uhr bzw. 23 Uhr eingeschränkt.
Zusätzlich zur Alterssperre erscheint außerdem eine Warntafel bei der Navigation von Kinderinhalten zu Inhalten, die sich nicht in erster Linie an Kinder richten. Mit dieser Maßnahme möchten wir eine klare und sichtbare Grenze zu den Inhalten schaffen, die sich in erster Linie an Erwachsene und Jugendliche richten.