Die Verfügbarkeit und Verweildauer von Beiträgen ist gesetzlich über den von den Ländern beschlossenen Medienstaatsvertrag vorgegeben. Je nach Inhalt der Sendung gelten unterschiedliche Regelungen für die Dauer, die der Beitrag angeboten werden darf. Nach dem Drei-Stufen-Test wird die Verweildauer zwischen einigen Tagen oder Monaten festgelegt. Zusätzlich können rechtliche Vorgaben und Lizenzvereinbarungen die Verweildauer beeinflussen. Unterhalb des Videofensters wird das Ablaufdatum der Sendung angezeigt. Oft können Sendungen nach dem Ablauf der Verweildauer erst nach einer Wiederholung im TV erneut in der ARD Mediathek angeboten werden.