Mit dem Rundfunkbeitrag werden die Fernseh- und Hörfunkprogramme sowie die digitalen Angebote der Sender finanziert, die aktuell zur Verfügung stehen. Bei ARD Plus hingegen lassen sich Inhalte streamen, die die ARD regulär nicht mehr anbieten kann, weil sie nach den rundfunkrechtlichen Vorgaben nur zeitlich befristet angeboten werden dürfen oder weil Rechte für die Mediatheken nur zeitlich befristet erworben werden konnten.
Dieses Zusatzangebot kann die ARD nicht aus den Mitteln des Rundfunkbeitrags finanzieren, da neue redaktionelle und technische Kosten entstehen, Rechte zu erwerben sind, Urheber und Urheberinnen für zusätzliche Nutzungen und letztlich auch die Sender für die von ihnen eingebrachten Rechte zu vergüten sind. Nach einer 14tägigen Gratis-Testphase sind pro Monat 4,99 Euro zu bezahlen, das Abo ist monatlich kündbar. Da ARD Plus nur Inhalte anbietet, die vorher bereits auf den linearen oder Online-Plattformen der ARD frei verfügbar waren, trifft der Eindruck nicht zu, dass dafür doppelt bezahlt werden muss. Die Zusatzkosten für das Streamingportal sind vergleichbar mit denen, die zum Beispiel entstehen, wenn zu einem Format, das bereits im TV oder in der Mediathek lief, DVD’s oder individuelle Mitschnitte produziert werden.
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