Warum werden vor der Bundestagswahl Werbespots der Parteien gezeigt?
Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanbieter sind dazu verpflichtet, für alle von der Bundeswahlleitung zugelassenen Parteien Wahlwerbespots auszustrahlen. Radio Bremen ist von dieser Pflicht entbunden. Die kommerziellen Medienorganisationen müssen die Wahlwerbespots ebenfalls zeigen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das Prinzip der Chancengleichheit einzuhalten. Deshalb werden die Sendeplätze nach dem Zufallsprinzip verteilt. So wird dafür gesorgt, dass alle zur Wahl zugelassenen Parteien Anspruch auf vergleichbare Sendeplätze haben. Auf die Inhalte der Werbespots hat die ARD keinen Einfluss. Die Parteien produzieren ihre Spots in eigener Regie und sind presserechtlich dafür verantwortlich.