Wer beaufsichtigt die ARD?
Die Rundfunkräte und Verwaltungsräte beaufsichtigen die Arbeit der Landesrundfunkanstalten der ARD. Dabei wird die Arbeit jedes Senders gesondert unter die Lupe genommen. Zusätzlich gibt es den
ARD-Programmbeirat. Jeder Rundfunkrat entsendet in den ARD-Programmbeirat ein Mitglied. Diese Runde berät die Leitung der ARD-Programmdirektion bei der integrierten Programmplanung für Das Erste und die ARD-Mediathek. Für die Gemeinschaft der ARD koordiniert die
Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) die Tätigkeiten der Aufsichtsgremien, insbesondere im Hinblick auf gemeinschaftliche Sendungen, Einrichtungen und Aufgaben. Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit in der GVK sind der
ARD-Staatsvertrag (insb. §7 Abs. 2) und die
ARD-Satzung (insb. §5a Abs. 1 und 2). Da Rundfunk Ländersache ist, orientieren sich die Gremien bei ihrer Arbeit jeweils an den für ihre Landesrundfunkanstalt geltenden gesetzlichen Bestimmungen.