Wer entscheidet über die Inhalte von Werbespots, die im Ersten laufen?
Aus Wettbewerbsgründen sind Werbegesellschaften wie die ARD Media daran gehalten, bei der Vergabe der Werbezeiten allen werbungtreibenden Firmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbemöglichkeiten in Hörfunk und Fernsehen zu gewähren. Dies bedeutet, dass die ARD Werbespots nur dann ablehnen kann, wenn sie gegen rechtliche Vorschriften verstoßen. Ist dies nicht der Fall, gibt es keine Handhabe, deren Ausstrahlung zu unterbinden. Werbespots, die Sie bei uns sehen, sind somit keine Auswahl oder Empfehlung der ARD, sondern gebuchte Zeiten von werbenden Unternehmen. Sie erhalten den Werbeplatz nach dem “Wer zuerst kommt“-System. Werbende Unternehmen suchen sich die verfügbaren Werbeseiten anhand ihrer Zielgruppen im Umfeld bestimmter Sendungen aus.