Welche Rolle spielen die Rundfunkräte der ARD für die Kontrolle der Sender?
Die ARD-Rundfunkräte vertreten bei allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland die Allgemeinheit und sind als höchstes Aufsichtsgremium für die Programmkontrolle zuständig. Zudem bestimmt der Rundfunkrat allein, auf Vorschlag des Verwaltungsrats oder in gemeinsamer Sitzung mit diesem die personelle Leitung der Anstalt, also die Intendantin oder den Intendanten sowie das Direktorium. Beim ZDF heißt das Gremium Fernsehrat, beim Deutschlandradio Hörfunkrat.
Die Größe ist sehr unterschiedlich festgelegt, die Auswahl der Mitglieder sowie das Spektrum der bei der Besetzung berücksichtigten Organisationen, Gruppen und Verbände variieren gleichfalls. Überwiegend sind die Entsendungsberechtigten im jeweiligen Rundfunkgesetz einzeln aufgeführt und bei Mehr-Länder-Anstalten proportional auf die beteiligten Länder verteilt.
Generell vorgesehen sind Rundfunkratsmitglieder der beiden großen Konfessionen, der jüdischen Kultusgemeinden, der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, sowie Vertreterinnen und Vertreter von Parteien und Regierungen. Die Amtszeit der Rundfunkräte beträgt zumeist vier, fünf oder sechs Jahre.